Auf einen Blick
Immer wenn schwierige Witterungsverhältnisse wie Schnee und vereiste Straßen herrschen, geht dir am Abend nur eine Frage durch den Kopf: „Komme ich morgen überhaupt zur Arbeit?“. Aktuell sind viele Zeitarbeitskräfte in Hamburg, Bremen und der Region von Warnstreiks und der winterlichen Witterung betroffen. Als Mitglieder eines Tarifverbands wissen wir natürlich: Streiks sind wichtig und notwendig, um Arbeitsbedingungen zu verbessern. Trotzdem liegt das Wegerisiko auch dann bei dir. Und das ist nicht nur eine rechtliche Frage, es geht auch um Fairness, Verantwortung und Zusammenhalt im Team.
Was ist das „Wegerisiko“?
In der Zeitarbeit hast du häufig wechselnde Einsatzorte, die Fahrtwege sind unterschiedlich lang und viele pendeln regelmäßig. Gerade bei Einsätzen in Hamburg, Bremen oder dem Umland bist du dabei auf ein Auto oder den ÖPNV angewiesen. Plötzlich hörst du in den Nachrichten: Blitzeis! Was jetzt?
Nach § 611a BGB bist du durch deinen Arbeitsvertrag verpflichtet, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Das heißt aber auch, dass du genauso wie deine Kollegen die Verantwortung dafür tragen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – egal, was auf dem Weg passiert. Das ist das sogenannte „Wegerisiko“. Das bedeutet, dass du selbst dafür zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen hast, dass du rechtzeitig zu Arbeitsbeginn am Arbeitsort bist.
Dazu gehören:
- ÖPNV-Ausfälle und Verspätungen durch Streiks
- Glätte, Hochwasser, Schnee, Sturm, Stau
- Unfälle auf der Strecke
- Über Nacht umgestürzte Bäume
- verpasste Anschlüsse oder längere Umwege
Mögliche Folgen
Wenn du wegen äußerer Umstände gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommst, gilt laut § 326 BGB: Kein Einsatz = kein Lohn. Ein Anspruch auf Lohn besteht nur „durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“ (§ 616 BGB). Das sind Dinge, die unerwartet und in deiner Person liegen.
Wenn du doch zu spät kommst, drohen im schlimmsten Fall:
- Lohnkürzung für die ausgefallene Zeit
- Abmahnung bei häufiger Unpünktlichkeit
- In schweren Fällen sogar Kündigung
Warum Streik und Winterwetter nichts ändern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sagt auf dessen Website zwar, dass es bei extremem Wetter (z. B. Glatteiswarnung) unzumutbar sein kann, überhaupt loszufahren. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Tag auch bezahlt wird. Eine Lohnfortzahlung bekommst du nur dann, wenn du aus persönlichen Gründen verhindert bist (§ 616 BGB). Schlechtes Wetter, Streiks oder Staus gehören rechtlich nicht dazu, auch wenn sie im Alltag sehr belastend sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen (§ 275 BGB), etwa bei Naturkatastrophen, kann Fernbleiben gerechtfertigt sein – obwohl auch dann kein Lohn gezahlt wird. Der Vorteil: In solchen Extremfällen drohen dir normalerweise keine Abmahnung oder Kündigung. Aber viel wichtiger als Paragrafen ist dein Team: Wenn du nicht pünktlich bist, müssen deine Kollegen einspringen und deine Aufgaben mit übernehmen. Am Ende des Tages ist es nämlich dein Team, das auf dich zählt.
Was bedeutet das praktisch?
Niemand erwartet, dass du dein Leben riskierst. Sicherheit geht immer vor. Aber wegen leichtem Regen oder ein bisschen Schnee einfach zu Hause zu bleiben, ist rechtlich problematisch und für dein Team auch nicht fair. Wir wissen, dass sich Verspätungen aufgrund von Zugausfällen oder Unfällen auf den Straßen bei Winterwetter nicht gänzlich vermeiden lassen. Gerade wenn extreme Wetterlagen in Hamburg, Bremen oder der Region in den Nachrichten angekündigt wurden, kannst du dich im Normalfall gut darauf einstellen. Vorausschauendes Handeln zahlt sich aus, auch auf dem Lohnzettel.
Was sollten Arbeitnehmer konkret tun?
- Frühzeitig losfahren
- Alternativen prüfen (ÖPNV, Fahrrad, Fahrgemeinschaften)
- Arbeitgeber bzw. Jobnext24 sofort informieren
- Homeoffice, Urlaub oder Überstunden ansprechen
- Eigene Lösungsvorschläge machen
- Alles dokumentieren (z. B. Bahn-Ausfälle)
Normalerweise besteht bei einer Verspätung kein Recht darauf, die versäumte Zeit nachzuholen. Besonders in der Zeitarbeit könnten je nach Einsatz jedoch Minusstunden auf deinem Zeitkonto verbucht und später ausgeglichen werden. Am Ende entscheidet dein Arbeitgeber, wie die Situation gehandhabt wird – nachfragen lohnt sich. Plan also lieber ein paar Minuten Puffer ein: Das gibt dir Sicherheit und zeigt deinem Team, dass sie sich voll auf dich verlassen können!
Wegerisiko vs. Betriebsrisiko
Du fragst dich bestimmt: „Ich bin doch auf dem Weg zur Arbeit. Dann müsste das doch Sache des Arbeitgebers sein, oder?“ Genau hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Wegerisiko vs. Betriebsrisiko. Auch wenn Wegeunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, liegt die Verantwortung, pünktlich zur Arbeit zu kommen, trotzdem bei dir. Sobald du pünktlich und arbeitsbereit im Betrieb bist, ändert sich das. Alles, was im Betrieb selbst schiefläuft, fällt unter das sogenannte Betriebsrisiko (§ 615 Satz 3 BGB).
Dazu gehören z.B.:
- Strom- oder Wasserausfall
- Maschinenbruch
- Material- oder Rohstoffmangel
- Brandschäden
- Überschwemmungen
- Erdbeben oder Blitzeinschläge
In diesen Fällen hat niemand Schuld, trotzdem muss dein Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlen. Das gilt auch, wenn dein Arbeitgeber dir gerade keine Aufgaben geben kann. Du bist da, du bist arbeitsbereit, also bleibt dein Lohnanspruch bestehen.
Verantwortung, Rücksicht und Zusammenarbeit
Am Ende liegt die Verantwortung bei dir. Niemand will, dass du dich in Gefahr begibst. Aber einfach aus Bequemlichkeit zu Hause zu bleiben, ist weder rechtlich noch kollegial eine gute Lösung. Niemand erwartet Unmögliches, aber bewusstes Entscheiden zählt. Denn wenn du nicht kommst, verschwindet die Arbeit nicht. Sie bleibt an den Kollegen hängen, die da sind, umplanen und den Tag irgendwie am Laufen halten müssen. Gut zu wissen: Solltest du auf dem Weg zur Arbeit bei Glatteis auf der Straße ausrutschen oder mit dem Auto in einen Unfall verwickelt werden bist du trotzdem durch die die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (§ 8 Absatz 2 SGB VII).
Wir von Jobnext24 helfen, wo wir können. Wenn du unsicher bist oder Unterstützung brauchst, egal ob in Hamburg, Bremen oder der Region, melde dich frühzeitig. Gemeinsam finden wir fast immer eine Lösung.
- Tagesschau Beitrag zum Thema Wegerisiko
- WBS Legal - Wegerisiko
- IG Metall. Zu spät wegen Eis und Schnee?
- IG Metall. (2025). Neue Tarifverträge in der Leiharbeit ab 2026.
- IHK: Schneechaos und Glatteis: Was sagt das Arbeitsrecht?
- DGB: Was bei Unwetter, Kälte und Hitze im Job gilt
- Wirtschaftswoche: Schneechaos auf dem Arbeitsweg - was für Beschäftigte gilt
- VDAA: Zu spät wegen Schnee: Warum der Weg zur Arbeit schnell teuer wird
- HAUFE: Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit
- Arbeitsrechte.de: Müssen Sie bei Glatteis zur Arbeit? Diese Regeln gelten!
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