Der neue GVP-Tarifvertrag 2026

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Der neue GVP-Tarifvertrag 2026
Auf einen Blick
Datum 30.01.2026
Autor Jobnext24 Team
Lesezeit 6 min

Vielleicht hast du es schon gehört: Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit ein einheitlicher Tarifvertrag, der die alten Verträge vollständig ersetzt. Das klingt erstmal kompliziert, aber keine Sorge! Für dich und 650.000 weitere Beschäftigte bedeutet das vor allem eines: Anstieg des tariflichen Stundenlohns gemäß Entgeltgruppe, mehr Transparenz bei der Arbeitszeit und mehr Sicherheit im Job. Egal, ob du in Hamburg, Bremen oder der Region arbeitest – die neuen Regeln sorgen dafür, dass alles noch stabiler, transparenter und verlässlicher für dich geregelt ist.

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein gemeinsamer Vertrag mit festen Regeln. Diese Regeln gelten für viele Arbeitnehmer gleichzeitig. Ein GVP-Tarifvertrag ist ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit. Er wird zwischen dem GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) und den Gewerkschaften abgeschlossen. Darin ist geregelt, wie Zeitarbeitnehmer in Hamburg, Bremen und der Region bezahlt werden und unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Anders als ein Arbeitsvertrag gilt er für viele Beschäftigte gleichzeitig.

Darin steht zum Beispiel:

  • wie hoch der Stundenlohn ist
  • welche Zuschläge es gibt
  • wie viel Urlaub dir zusteht
  • welche Arbeitszeiten gelten

Warum gibt es einen neuen Tarifvertrag?

Früher gab es in der Zeitarbeit zwei verschiedene Tarifverträge. Bis jetzt gab es den Tarifvertrag vom BAP und den vom iGZ. Beide hatten ähnliche Regeln, aber je nachdem, bei welchem Personaldienstleister du gearbeitet hast, galten Andere. Für viele war das verwirrend, wodurch sich beide Arbeitgeberverbände zusammengeschlossen haben. Seit Ende 2023 gibt es nur noch einen Verband: den Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Zusammen mit den Gewerkschaften vom DGB wurde dann ein gemeinsamer Tarifvertrag ausgehandelt. Dieser neue Tarifvertrag heißt GVP Tarifvertrag. Ab Januar 2026 müssen alle dieses Modell nutzen, egal bei welchem Personaldienstleister oder in welchem Kundenbetrieb du arbeitest. Kurz gesagt: Ein Verband. Ein Tarifvertrag. Klare Regeln für alle.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Dein neuer Stundenlohn

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Stundenlöhne laut Entgelttabelle in der Zeitarbeit um 2,99 %. Das gilt für alle Entgeltgruppen. Die Einstufung in Entgeltgruppen in der Zeitarbeit basiert auf deiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Je höher deine Entgeltgruppe, desto höher ist auch dein Tariflohn. Wer einfache Tätigkeiten ausführt, startet dann mit 14,96 € pro Stunde. Fachkräfte in Hamburg und Bremen verdienen dadurch deutlich mehr. Dazu liegen die Tariflöhne fast immer über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Den vollständigen Tarifvertrag mit der gesamten Entgelttabelle findest du in unserem Downloadbereich. Dort kannst du alles in Ruhe herunterladen und nachlesen.

Treue zahlt sich aus

Eine wichtige Neuerung ist der Erfahrungszuschlag. Wenn du lange beim gleichen Unternehmen arbeitest, bekommst du dadurch automatisch mehr Geld. Dafür musst du nichts beantragen, die Erhöhung erfolgt von selbst. Alle Details zur Neuerung kannst du jederzeit im GVP-Tarifvertrag nachlesen.

Wichtig für dich: Wir nutzen weiterhin das bisherige und zulässige Modell der Einsatzzulage. Das bedeutet hinsichtlich der Zulage für lange Einsätze ändert sich nichts. Die Anforderungen, der Einsatzzulage, sind folgende:

  • 14 Monate Betriebszugehörigkeit
  • mindestens 9 Monate im selben Kundenbetrieb
  • Entgeltgruppe 1–4: +0,20 € pro Stunde
  • Entgeltgruppe 5–9: +0,35 € pro Stunde

Arbeitszeit im Blick

Es gibt unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, dies kann oft zu Verwirrung führen. Wir nutzen weiterhin unser bisheriges, zulässiges Modell, die sogenannte Übergangsregelung und stellen nicht auf die neue Vereinheitlichung um: Die Arbeitszeit richtet sich bei uns nach den tatsächlichen Arbeitstagen im jeweiligen Monat.

Das heißt:

  • 20 Arbeitstage = 140 Stunden
  • 21 Arbeitstage = 147 Stunden
  • 22 Arbeitstage = 154 Stunden
  • 23 Arbeitstage = 161 Stunden

Auch das ist für dich kein Nachteil. Viele empfinden dieses Modell als übersichtlicher, weil es sich direkt an den realen Arbeitstagen orientiert. In Monaten mit vielen Arbeitstagen fallen entsprechend mehr Stunden an, in kürzeren Monaten weniger. Das ist nachvollziehbar und passt sich dem jeweiligen Monat sinnvoll an.

Hinweis: Im aktuellen GVP-Tarifvertrag wurde eine Arbeitszeitvereinheitlichung vereinbart. Wir bleiben jedoch bewusst bei unserem bisherigen Modell.

Überstunden im Griff

In der Zeitarbeit gibt es weiterhin ein Arbeitszeitkonto, auf dem deine Plus- und Minusstunden gesammelt werden. Dafür sind die Regeln ab jetzt klarer und sicherer. Laut GVP dürfen maximal 200 Überstunden angesammelt werden. Bei uns werden dir alle Stunden über 91 ausgezahlt. Sobald du 35 Stunden im Arbeitszeitkonto angesammelt hast, kannst du nach Rücksprache einen Tag Freizeitausgleich nehmen. Die genaue Planung erfolgt immer in Abstimmung mit uns, damit es für dich und den Einsatzbetrieb gut passt. Bei Auszahlungswünschen von AZK-Stunden können bis zu 20 Stunden auf einmal ausgezahlt werden. Zuschläge für Nacht-, Schicht- oder Mehrarbeit bekommst du immer direkt ausgezahlt. Sie landen nicht auf dem Arbeitszeitkonto.

Kündigungsfristen klar geregelt

Durch die aktualisierten tariflich geregelten Kündigungsfristen, haben wir uns dazu entschieden keine Probezeit mit dir zu vereinbaren. Stattdessen gelten von Beginn kurze Kündigungsfristen. Dadurch beträgt die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen nach deiner Neueinstellung einen Tag und bis zum Ende des dritten Monats eine Woche. Vom vierten bis zum sechsten Monat hast du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Zeitarbeit klar, fair, verlässlich mit Jobnext24

Du und viele andere Beschäftigte in der Zeitarbeit müssen ständig mit neuen Regeln, Zahlen und Unsicherheiten umgehen. Kein Wunder, dass das manchmal verwirrend ist – viele fragen sich: Was gilt jetzt eigentlich und was bedeutet das konkret für meinen Job?

Wir haben uns deshalb ganz bewusst intensiv mit den Regelungen beschäftigt, vieles verglichen und uns am Ende für die Lösung entschieden, die aus unserer Sicht am fairsten und transparentesten ist – und vor allem: für alle am besten nachvollziehbar. Der GVP-Tarifvertrag sorgt genau dafür, weil er die wichtigsten Rahmenbedingungen klar und verständlich regelt. Den kompletten Tarifvertrag kannst du jederzeit in unserem Downloadbereich abrufen und in Ruhe nachlesen.

Wenn du Sicherheit und Transparenz auch in deinem nächsten Job suchst, ist jobnext24 deine Anlaufstelle in Hamburg, Bremen und der Region. Wir haben passende Stellen in Logistik, Produktion, Handwerk oder im kaufmännischen Bereich. Und wenn du unsicher bist oder Fragen hast: Meld dich jederzeit. Wir begleiten dich nicht nur bis zum ersten Arbeitstag, sondern auch darüber hinaus.

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